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Ja. Zur Sicherung, bzw. Kennzeichnung sind Warntafeln für Fahrradträger und überstehende Lasten an Kraftfahrzeugen im Allgemeinen in Italien Pflicht! Wer ohne Warnschild am Fahrradträger in Italien fährt, riskiert eine hohe Strafe. Denn wer ohne Warntafel am Fahrzeugträger erwischt wird, zahlt mindestens 80 Euro Strafe.
Innerhalb der EU ist es allgemein Pflicht, am Heck des Kfz überstehende Ladung zu kennzeichnen. Daher ist die Kennzeichnung mit Warnschildern nicht nur für Fahrradträger notwendig. In Italien muss jede Ladung gekennzeichnet werden, welche hinten über das Fahrzeug herausragt. Nach vorne darf Ladung nicht überstehen. Die Ladung darf maximal 30% der Länge des Fahrzeugs überstehen, wobei die respektive Gesamtlänge Ihres Fahrzeugs ist im entsprechenden Fahrzeugschein eingetragen. Die maximale Fahrzeuglänge in Italien beträgt 12 m (einschließlich Anhängevorrichtungen bei Fahrzeugen ohne Anhänger).
Achtung: wenn die überstehende Ladung in Längsrichtung die komplette Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei der Warntafeln angebracht werden, nämlich jeweils quer am seitlichen Ende der Ladung. Die Warntafeln müssen mit ihren Streifen ein umgekehrtes V bilden, also von der Mitte jeweils nach außen weg laufen. (Art. 361 Abs.3 Regolamento del Codice della Strada)
Die Anordnung für zwei Warntafeln ist nachfolgend zu sehen.

Anordnung für zwei Warntafeln in Italien

Anordnung für zwei Warntafeln in Italien

ESS LogoSchilder von Schreiber.
Qualität seit 1968.

Schilder von Schreiber. Qualität seit 1968.