Ja, laut der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG Nr. K555) darf das G-elumic® Kennzeichen ohne die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung betrieben werden.
Ja, laut der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG Nr. K555) darf das G-elumic® Kennzeichen ohne die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung betrieben werden.