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Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden und von allen Seiten gut lesbar sein. Verdeckt Ihr Fahrradträger oder dessen Ladung Ihr Kfz-Kennzeichen, ist laut § 10 Absatz 9 FZV das hintere Kennzeichen am Fahrzeug oder Lastenträger zu wiederholen, d. h. in diesem Fall benötigen Sie für Ihren Fahrradträger ein sogenanntes Folgekennzeichen.

Ein Umstecken der hinteren Kennzeichen ist laut §49 a StVZO bei bestimmten Fahrzeugen gestattet, wenn die vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden ist. Daher gehen einige davon aus, dass ein Umstecken des Nummernschilds vom Auto an den Fahrradträger möglich ist.

Aber ist das Umstecken auch praktisch? Wir empfehlen für den Fahrradträger ein Folgekennzeichen als Nummernschild. Das erspart Ihnen das lästige Hin- und Her-Montieren des Kennzeichens und Sie sind im Zweifelsfall auf der sicheren Seite. Im Schilder-Schreiber Onlineshop können Sie Ihr Nummernschild für den Fahrradträger schnell und preiswert bestellen.

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Qualität seit 1968.

Schilder von Schreiber. Qualität seit 1968.