Laut Bußgeldkatalog kostet parken ohne Parkscheibe (An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)):
Beschreibung |
Bußgeld |
bis zu 30 Minuten |
10 € |
bis zu 1 Stunde |
15 € |
bis zu 2 Stunden |
20 € |
bis zu 3 Stunden |
25 € |
länger als 3 Stunden |
30 € |
ACHTUNG: Auf immer mehr deutschen Supermarktparkplätzen sind so genannte Parkraumüberwacher aktiv. Diese privaten Unternehmen stellen hohe Strafzettel aus. Vergessen der Parkscheibe kostet hier 25-30 €, auch wenn Sie nur kurz einkaufen gehen. Dieses Dilemma können Sie mittels einer zugelassenen elektronischen Parkscheibe vermeiden. Diese stellt sich automatisch ein und kann nicht vergessen werden. Strafzettel wegen vergessener Parkscheiben gehören somit der Vergangenheit an.